Wie bekommt man eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Therapie muss von einem Arzt verordnet werden. Dies sind meist Allgemeinärzte, Kinderärtzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte sowie Phoniater bzw. Pädaudiologen.

Hat Ihr Arzt eine Stimm-, Sprech- oder Sprachstörung festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung (Rezept) für die logopädische Therapie. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden und einen ersten Termin zu vereinbaren.

Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Versicherte über 18 Jahre müssen eine Eigenbeteiligung/ Zuzahlung nach gesetzlicher Regelung (SGB) von 10% leisten, sowie pro Verordnung 10 Euro, es sei denn, sie sind durch ihre Krankenkasse davon befreit. Kinder sind nach wie vor von Zuzahlungen ausgenommen.

Eine Behandlung ist je nach Verordnung in der Praxis oder als Hausbesuch möglich.

Wann sollte man mit einer logopädischen Therapie beginnen?


Sprachliche Defizite und Störungen können sich festigen und automatisieren. Je später die logopädische Intervention beginnt, umso länger, aufwendiger und nicht zuletzt kostenintensiver wird die Behandlung.

Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich an.

Termine nach Vereinbarung

Wenn Sie noch Fragen haben können Sie uns gerne anrufen.

Praxis für Logopädie - K.Seifarth
Siegburger Str. 363 in 51105 Köln - Poll

K.Seifarth@logopaedie-koeln-poll.de • Tel: 0221/8999904 • Fax: 0221/8999440